Messstellenbetrieb

BonnNetz ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet der Stadt Bonn. Wir installieren und betreiben Messstellen (Zähler) nach dem Messstellenbetriebsgesetz für Strom und Gas. Als konventioneller Messstellenbetreiber kümmern wir uns um die Bereiche Wasser und Fernwärme. Und auch den Zählerwechsel nehmen wir vor.

Unsere Aufgaben

Digitalisierung des Messstellenbetriebs

Einbau, Ausbau, Wechsel, Betrieb, Ablesen und Wartung von

  • digitalen Messstellen (Zähler) für Strom und Gas
  • analogen Messstellen (Zähler) für Strom und Gas
  • Messstellen für Wasser und Fernwärme

Betrieb der Messeinrichtungen

in Ampelanlagen oder für Veranstaltungen wie Pützchens Markt, dem Bonner Weihnachtsmarkt oder verschiedensten Veranstaltungen in der Rheinaue

Jede Verbrauchsstelle (mit Ausnahme von Pauschalanlagen) muss mit einer Messeinrichtung ausgestattet sein, sodass der Energieverbrauch nachvollzogen und gemäß Stromnetzzugangsverordnung einem Lieferanten zugeordnet werden kann.

Solange Sie sich als Verbraucher nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entscheiden, ist der örtliche Netzbetreiber, also BonnNetz, als Messstellenbetreiber „grundzuständig“.

Digitalisierung voranbringen

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) von 2016 haben wir die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen und nehmen die Pflichten vorgegeben durch die Bundesnetzagentur wahr. Ein zentraler Bestandteil ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW). Wir sind somit im eigenen Stromnetzgebiet gesetzlich dazu verpflichtet, alle Messstellen sukzessive mit neuer digitaler Messtechnik auszustatten. Bei der Markteinführung der neuen digitalen Messtechnik, dem sogenannten Rollout, wird zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) unterschieden.

Moderne Messeinrichtung (mME)
Der digitale Zähler zeigt den aktuellen Stromverbrauch sowie die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte für die letzten zwei Jahre an. Die Verbrauchsdaten können nicht aus der Ferne ausgelesen werden.

Intelligente Messeinrichtung (iMSys)
Das System besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway verarbeitet die Messwerte und übermittelt sie automatisch an den Netzbetreiber. Die Verbrauchsdaten können gespeichert und aus der Ferne ausgelesen werden.

Unser Messstellenbetrieb in Zahlen

Aktuell betreuen wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber ca. 338.000 Messstellen, davon ca. 217.000 in der Sparte Strom und ca. 59.000 in der Sparte Gas. Als konventioneller Messstellenbetreiber betreuen wir ca. 58.000 Messstellen der Sparte Wasser und ca. 3.000 Messstellen der Sparte Fernwärme.

Gründe für einen Zählerwechsel

Sie haben einen alten Zähler und bekommen die Information für einen Zählerwechsel. Das kann mehrere Gründe haben.

Eichrechtliche Gründe

Für einen reibungslosen Betrieb und eine zuverlässige Messung Ihrer Verbräuche sind Messeinrichtungen an eine gesetzlich vorgeschriebene Eichfrist gebunden. Danach müssen die Zähler im sogenannten Turnuswechsel ausgewechselt werden.

Fristen für einen Wechsel

  Analoger Stromzähler Digitaler Stromzähler G4 Gaszähler G6 Gaszähler Wasserzähler Fernwärmezähler
Eichgültigkeit 16 Jahre 8 Jahre 8 Jahre 8 Jahre 6 Jahre 6 Jahre
Stichprobenverfahren Ja Ja Ja Nein Ja Nein
Verlängerung Eichgültigkeit 5 Jahre 5 Jahre 4 Jahre Nicht möglich 3 Jahre 3 bzw. 5 Jahre*

* Teilgerät: Rechenwerke, drahtgewickelte Temperaturfühler und Temperaturfühler mit einer Länge größer 70 mm in Schichttechnik sowie die Kombination dieser Teilgeräte

Fristverlängerung der Eichung?

Eine Eichung kann um 3-5 Jahre verlängert werden. Dafür werden Stichproben einer Charge aus dem Netz gewechselt und überprüft. Spätestens kurz vor Ablauf der Eichgültigkeit sind wir als Messstellenbetreiber dazu verpflichtet, die Messeinrichtung durch eine neue geeichte Messeinrichtung auszutauschen. Dazu informieren wir unsere Kunden im Vorfeld schriftlich und geben gerne die Möglichkeit einer fixen Terminvereinbarung.

Kontakt aufnehmen

Rollout moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind wir verpflichtet, bis zum Jahr 2032 alle Messungen auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme umzubauen. Entscheidend für den Einbau eines intelligenten Messsystems ist die Verbrauchsgrenze >6000 kWh der letzten drei Jahre. Unterhalb dieser Verbrauchsgrenze verbauen wir moderne Messeinrichtungen. Das geschieht Schritt für Schritt.

Störungswechsel

In seltenen Fällen kommt es während einer bestehenden Eichung zu einer Störung an einer Messeinrichtung. Hier ist die Auswechslung der Messeinrichtung bei vorhandener Störung möglich. Sollten Sie die Vermutung haben, dass an Ihrem Zähler eine Störung vorliegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Gut zu wissen: Aufgrund der großen Anzahl der Turnuswechsel führen wir nicht alle Wechsel selbst aus, sondern arbeiten mit Dienstleistern zusammen, die in unserem Auftrag die Zählerwechsel durchführen. Auch von unseren Dienstleistern werden Sie frühzeitig über einen bevorstehenden Zählerwechsel informiert.

Zählereinbau und Zählerausbau: Das müssen Sie wissen

Einbau

Neuanlagen, Anlagenvergrößerung

Einbauten werden in unserem Netzgebiet von uns oder gegebenenfalls einem Fachbetrieb in neuen Verbrauchsanlagen vorgenommen. Dafür muss ein konzessionierter im Installateurverzeichnis eingetragener Fachbetrieb einen Inbetriebsetzungsantrag stellen.

Inbetriebsetzungsportal

 

Ausbau

Anlagenverkleinerung, Anlagenauflösung, Baustrom

Ausbauten können Sie bei uns beantragen oder direkt von Ihrem konzessionierten Fachbetrieb ausbauen lassen. Sollten Sie Ihre Fachkraft mit der Demontage Ihres Zählers beauftragen, müssen Sie oder Ihre Fachkraft den Zähler umgehend zu uns bringen: Karlstraße 2-6, 53115 Bonn. Erst wenn der Zähler in unserem Zählerlager eingegangen ist, wird der Zähler auch systemseitig ausgebaut. So entstehen keine weiteren Kosten für Sie. Der Ausbau durch BonnNetz-Fachkräfte ist kostenpflichtig.

Zähler müssen zum Beispiel demontiert werden, wenn ein Gebäude abgerissen wird, die Anlagen verkleinert werden oder Versorgungskreise zusammen gelegt werden.

Welche Mitwirkungspflichten habe ich bei einem Zählerwechsel, -einbau und -ausbau?

Nach Ausbau müssen Sie dafür sorgen, dass der Zähler unverzüglich zu uns kommt. Ansonsten müssen Sie sich nach einem Zählerwechsel um nichts Weiteres kümmern: Wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber informieren alle notwendigen Marktpartner, z.B. Lieferanten, über den durchgeführten Wechsel und die damit verbundenen Daten wie Zählerstände und Zählernummern.

Einzug, Auszug oder Umzug

Möchten Sie Ihren Zähler anmelden oder wegen eines Auszugs abmelden?

Dies ist ganz einfach über Ihren Lieferanten möglich. Gleiches gilt auch, wenn Sie einen Lieferantenwechsel in Betracht ziehen. Ihr Lieferant übermittelt uns elektronisch alle benötigen Daten. Ihre Aufgabe ist es lediglich, Ihre Zählerstände bei Ein- und Auszug bzw. beim Lieferantenwechsel an Ihren Lieferanten zu übermitteln, damit die Schlussabrechnung erstellt werden kann. 

Hinweis: Ist bei Ihnen ein intelligentes Messsystem verbaut, beachten Sie bitte, dass Sie sich unmittelbar bei Einzug oder Auszug bei Ihrem Lieferanten an- und abmelden. Eine rückwirkende Bearbeitung ist nicht erlaubt.

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