Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Zahlung für den Ausbau des allgemeinen Netzes. Diese müssen Sie im Rahmen der Anschlusserstellung an BonnNetz entrichten. Der Baukostenzuschuss wird einmal bei Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Ändert sich der bestehende Netzanschluss, z. B. bei Leistungserhöhung oder Wechsel der Anschlussnetzebene, kann der Baukostenzuschuss erneut erhoben werden. Grundlage dafür sind §9 AVB WasserV/AVB FernwärmeV und §11 der NAV/NDAV.
Der Baukostenzuschuss darf bei Stromanschlüssen in der Niederspannung nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben werden, der über 30 kW liegt. Somit ist der übliche Strom-Netzanschluss von der Zahlung des Baukostenzuschusses davon nicht betroffen.
Bei Gas-Netzanschlüssen im Niederdruck fällt ein Baukostenzuschuss immer an. BonnNetz berechnet den Baukostenzuschuss allerdings erst ab dem 51 kW.