Einfamilienhaus: Einfach zum Ladepunkt

Sie möchten einen Ladepunkt an Ihrem Einfamilienhaus installieren? Wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung und die Genehmigung benötigen.

So funktioniert es:

  1. Wählen Sie ein Elektrofachunternehmen aus, das für das Bonner Stromnetz konzessioniert ist (siehe unten).
  2. Die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft prüft die technischen Voraussetzungen an Ihrer Immobilie.
  3. Sie wählen die Wallbox(en) aus.
  4. Die Elektrofachkraft meldet die Ladeeinrichtung über unser  Netzanschlussportal - Anmeldepflichtige Verbrauchseinrichtung an.
  5. Nach Erhalt der Genehmigung installiert die Elektrofachkraft die Ladeeinrichtung.

Wichtigster Schritt: Elektrofachunternehmen auswählen

Ohne ein gutes Elektrofachunternehmen geht es nicht. Die Elektrofachkräfte informieren Sie über die technischen Voraussetzungen, klären mit Ihnen die Anschlusssituation in Ihrem Objekt, nehmen ggf. die erforderlichen Anpassungen, Erweiterungen oder Erneuerung der Zähleranlage sowie der Hausinstallation vor und melden die Ladepunkte an. Daher unser Tipp: Wählen Sie das Elektrofachunternehmen sorgfältig aus.

Unser Installateur-Verzeichnis zeigt Ihnen konzessionierte Fachunternehmen:
Unser Installateurverzeichnis Strom

Gesetzliche und sicherheitsrelevante Voraussetzungen

Die Anmeldung oder Genehmigung von Ladepunkten ist streng geregelt. So wollen Bund, Länder und Kommunen sicherstellen, dass das Stromnetz nicht überlastet wird. Daher sind alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen > 4,2 kW anmeldepflichtig.

Diese Unterlagen benötigen wir

Seit dem 1. April 2019 gilt die VDE-AR-N 4100:2019-04: „Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte“. Diese Regelungen bilden die Grundvoraussetzungen für den Anmeldeprozess.

1. Ihr Elektrofachunternehmen nutzt für die Anmeldung unser Netzanschlussportal.

2. Falls ein zusätzlicher Zähler für die Inbetriebnahme des Ladepunktes erforderlich ist, beantragt das Elektrofachunternehmen einen neuen Zähler über unser Inbetriebsetzungsportal.

3. Ihr Elektrofachunternehmen ertüchtigt Ihre Zähleranlage in Bezug der Steuerbarkeit um ein APZ-Feld und ein zRFZ-Feld.  Mehr zum Thema §14a

Wallbox als Mieter?

Mieter eines Einfamilienhauses können keine Wallbox beantragen. Das muss immer der Hauseigentümer erledigen. Bitte teilen Sie ihm Ihren Wunsch mit.

Wichtig zu wissen:

Zähleranlage anpassen
Die Kundenanlage ist durch die Nutzungsänderung an die aktuelle Norm anzupassen. D. h.: Es bedarf entsprechender Kommunikationseinrichtungen, Spannungsabgriff und Funktionsfelder.

In manchen Fällen muss die Zähleranlage erneuert werden. So ist ein Anschluss eines Ladepunktes an einen Zähler, an dem bereits ein Durchlauferhitzer angeschlossen ist, in der Regel nicht möglich. Entweder Sie installieren einen neuen Zähler, oder Sie betreiben ein dynamisches Lastenmanagement.

Netzanschluss verstärken
In manchen Fällen reicht die Stromleistung des Netzanschlusses nicht aus und muss erhöht werden.Nach der Anmeldung der Ladeeinrichtung erhält der Kunde in diesem Fall ein Kostenangebot.

Lademanagement nutzen
Alternativ zur Verstärkung des Netzanschlusses kann oft ein Lademanagement eingesetzt werden. Es priorisiert die Verbraucher und verteilt den verfügbaren Strom auf mehrere Fahrzeuge und andere Verbraucher. So verhindert das System eine Überlastung des Stromanschlusses.

Häufig gestellte Fragen

Alle Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge ab einer Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA müssen Sie nach dem beim Netzbetreiber verwendeten Verfahren anmelden.

Nein, nur konzessionierte Elektrofachunternehmen dürfen Ladeeinrichtungen installieren und anmelden.

Leider können wir keine Strom-Netzanschlüsse in eine Garage verlegen.
Für einen Stromanschluss außerhalb des Hauses benötigen Sie eine Zähleranschlusssäule. Diese müssen Sie als Bauherr auf privatem Grund unmittelbar an der Grundstücksgrenze installieren lassen. Das gilt auch für die Stromversorgung von der Zähleranschlusssäule bis in die Garage.

Es ist möglich, über eine dynamische Laststeuerung Wallboxen auch an einem bestehenden Netzanschluss ohne Leistungserhöhung zu betreiben. Sie müssen dabei nachweisen, dass die zugestandene Leistung am Netzanschlusspunkt nicht überschritten wird.

Die Kosten für eine Netzanschlussleistung trägt immer der Eigentümer der Immobilie.

Eine pauschale Kostenaussage zur Netzanschlussverstärkung ist bedauerlicherweise nicht möglich. Die Kosten ergeben sich aus der vorhandenen Verbrauchseinrichtung (wie Nachtspeicherheizung oder elektrische Wärmepumpe). Wir berechnen sie individuell, nachdem Sie die Versorgungsfrage eingereicht haben.

Die Anmeldung einer Ladesäule ist kostenlos. Die Kosten für die Installation besprechen Sie mit ihrem Elektro-Fachbetrieb. Durch eine Nachberechnung des Baukostenzuschusses und ggf. Netzanschlusskosten können unterschiedliche Kosten entstehen. Diese sind abhängig von Ihrer zugestandenen Netzanschlusskapazität, der Dimensionierung des vorhandenen Netzanschlusses und werden Ihnen fallbezogen mitgeteilt.

In vielen Fällen, ja. Immer wenn die Begrenzung der maximalen Betriebsströme überschritten wird, muss ein zusätzlicher Zähler, ein Wandlermesser im Hausanschlussraum oder eine dynamische Last- und Symmetriesteuerung installiert werden.

Das können wir aus der Ferne nicht sagen. Diese Frage beantwortet Ihnen gerne die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft.

Technisch ist dies möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen.

Bei der Anmeldung von E-Ladepunkten ist der Eigentümer des Netzanschlusses (alle Hauseigentümer bzw. deren gesetzlichen Vertreter) einzubinden, da diese(r) den Maßnahmen zustimmen muss/müssen.

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