Technische Mindestanforderungen der Bonn-Netz GmbH für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.
Um den Betreibern von Biogasanlagen die Möglichkeit zu schaffen, ihr Gas in das Netz der Bonn-Netz GmbH einzuspeisen, wird im Folgenden auf die technischen Mindestanforderungen für die Einspeisung in Erdgasnetze hingewiesen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Zusammenstellung der wichtigsten Anforderungen verschiedener Arbeitsblätter der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), in denen die in Deutschland geltenden, allgemein anerkannten technischen Regeln der Gaswirtschaft festgelegt sind.
Grundsätzlich sind jedoch alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Regeln und Richtlinien zum Bau und Betrieb von Anlagen zur Biomethanherstellung und -einspeisung zu beachten, auch wenn sie in diesen technischen Mindestanforderungen nicht ausdrücklich erwähnt werden.
Zu beachten sind auch die technischen Mindestanforderungen für Netzanschlüsse an das Erdgasversorgungsnetz (gemäß § 19 Abs. 2 EnWG). Die Technischen Mindestanforderungen gelten grundsätzlich als erfüllt, wenn die jeweils geltenden Regeln eingehalten werden. Hier ist insbesondere das vom DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. herausgegebene Arbeitsblatt G 2000 „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze“ zu beachten.
Der DVGW veröffentlicht auf dieser Internetseite das Arbeitsblatt (als pdf-Datei zur Ansicht) und zusätzliche Informationen zum Betrieb.
Eine Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien über die technische Auslegung und Errichtung des Netzanschlusses bzw. Sicherstellung der Interoperabilität am jeweiligen Netzpunkt zwingend erforderlich. Errichter und Nutzer von Netzanschlüssen müssen die Einhaltung dieser Vorgaben gewährleisten.