Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) werden die Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt. Dies ist seit dem 01. Oktober 2021 umzusetzen und betrifft nach aktuellem Stand alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW oder jederzeit fernsteuerbare Erzeugungs- und Speicheranlagen. Daraus ergeben sich neue Anforderungen für alle Marktpartner.
Ziel ist es, deutschlandweit ein präventives Engpassmanagement in der Elektrizitätsversorgung aufzubauen und zu betreiben. Der Netzzustand durch die Energieversorger wird deshalb für einen Planungshorizont von ca. 36 Stunden im Voraus bestimmt und bei Bedarf optimiert. Dafür sind Last- und Einspeiseprognosen notwendig. Werden Engpässe erkannt, sind diese durch die Netzbetreiber mithilfe kostenoptimaler Maßnahmen zu beheben. Dazu muss der Netzbetreiber auf sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Leistung von mehr als 100 kW zurückgreifen. Der RD 2.0-Prozess sieht vor, dass die Maßnahmen bilanziell und energetisch auszugleichen sind, sodass dem Anlagenbetreiber durch Steuerungseingriffe keine Nachteile entstehen.
Um diese Anforderungen umsetzen zu können, ist eine branchenweite Zusammenarbeit notwendig. Die Rahmenbedingungen für den Redispatch 2.0 Prozess sowie die Verpflichtungen, welche die Anlagenbetreiber und Netzbetreiber zu erfüllen haben, werden durch die Bundesnetzagentur definiert. Im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) werden begleitende Informationen, wie Leitfäden und Einführungsszenarien, erarbeitet.
Die Bundesnetzagentur sieht vor, dass sich die Anlagenbetreiber umfassend am Redispatch 2.0 Prozess beteiligen, gibt Ihnen jedoch die Möglichkeit einen Großteil der Verantwortlichkeiten an sogenannte Einsatzverantwortliche (EIV) und Betreiber (BTR) auszulagern. Zu den grundsätzlichen Aufgaben des Anlagenbetreibers gehören unter anderem:
Ausübung der neuen Marktrolle „Einsatzverantwortlicher“ (EIV), oder Beauftragung eines Dritten
Informieren Sie Ihren Netzbetreiber fristgerecht über Ihre Entscheidung
- Bereitstellung von Stammdaten für relevante Anlagen (>100 kW)
- Bereitstellung von Informationen über Nichtverfügbarkeiten und marktbedingte Anpassungen der Anlagen
- Ggf. fortlaufende Lieferung von Planungsdaten (sofern Anlage im Planwertmodell)
Ausübung der Marktrolle „Betreiber der technischen Ressource“ (BTR), oder Beauftragung eines Dritten
Informieren Sie Ihren Netzbetreiber fristgerecht über Ihre Entscheidung
- Abwicklung von Redispatch 2.0 Maßnahmen
Wahl des Bilanzierungsmodells Ihrer Anlage(n), gemäß BNetzA-Vorgaben
- Prognosewertmodell oder Planwertmodell
Wahl des Abrechnungsmodells Ihrer Anlage(n), gemäß BNetzA-Vorgaben
Pauschalverfahren, vereinfachtes Spitzabrechnungsverfahren oder Spitzabrechnungsverfahren (Möglichkeiten abhängig vom Energieträger der Anlage).
Wahl des Abrufverfahrens Ihrer Anlage(n), gemäß BNetzA-Vorgaben
- Aufforderungsfall oder Duldungsfall (Wahlmöglichkeiten abhängig von den technischen Gegebenheiten)
Wichtige Dokumente
Detailinformationen entnehmen Sie bitte den Festlegungen der Bundesnetzagentur. Im Folgenden haben wir bereits einige relevante Dokumente für Sie zusammengetragen:
- BDEW Übersicht Redispatch2.0: Gesamtübersicht der BDEW Dokumente zum Thema Redispatch 2.0
- BDEW Einführungsszenario Redispatch 2.0: Überblick der angestrebten Timeline
- BK6-20-059: Festlegung zum bilanziellen Ausgleich, sowie zu massengeschäftstauglichen Kommunikationsprozessen im Redispatch 2.0
- BK6-20-060: Festlegung zur Netzbetreiberkoordinierung bei Durchführung von Redispatch-Maßnahmen (für Anlagenbetreiber nicht relevant)
- BK6-20-061: Festlegung zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen
- Connect+: Website des Netzbetreiberprojektes zur Entwicklung einer deutschlandweiten Kommunikationsplattform für den Redispatch 2.0 Prozess.
- BDEW-Anbieterliste: Dienstleister für Anlagenbetreiber Redispatch 2.0.
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail: redispatch(at)bonn-netz.de
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