Sie fragen an, ob es grundsätzlich möglich ist, eine Erzeugungsanlage (PV-Anlage) an Ihrem Standort zu installieren. Im Einspeiserportal können Sie ohne Anmeldung eine unverbindliche Einspeisevoranfrage stellen. Bitte beachten Sie, dass dies ist noch keine offizielle Anmeldung ist, sondern lediglich eine allgemeine Anfrage auf Realisierbarkeit.
Sie sind Hauseigentümer und möchten eine Photovoltaik-Anlage oder eine andere Erzeugungsanlage nach EEG oder KWKG installieren? Der überschüssige, selbst erzeugte Strom soll ins öffentliche Netz gespeist werden? Das sollten Sie wissen.
Was sind Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG?
Diese Erzeugungsanlagen haben eine Gemeinsamkeit: Sie können selbst produzierten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Die häufigsten Anlagen sind:
- PV-Anlagen auf Gebäuden und PV-Freiflächenanlagen
- Windkraftanlagen
- Biomasseanlagen
- KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)
- Kombinationen aus EEG- und KWK-Anlagen
Welche Anlagentypen gehören nicht dazu?
Steckerfertige Erzeugungsanlagen, auch als Balkonanlagen bekannt, sind in der Regel nicht in der Lage, Strom ins Netz einzuspeisen. Sie müssen daher nicht genehmigt werden, obliegen dennoch der Anmeldepflicht.
Erzeugungsanlage nach EEG und KWKG
- Genehmigungspflichtig
- Einspeisen des Stroms möglich
Installation nur über Elektrofachbetrieb
Balkonanlage
So funktioniert die Einspeiseregistrierung
Nach Zusage wählen Sie nun ein Elektrofachunternehmen aus. Das Unternehmen muss in unserem Installateursverzeichnis eingetragen sein.
Hier finden Sie die derzeit in unserem Netzgebiet zugelassenen Fachunternehmen:
Das ausgewählte Elektrofachunternehmen stellt nun online eine verbindliche Anfrage im Einspeiserportal. Nach Prüfung wird eine Einspeisezusage oder -absage elektronisch an den Anschlussnehmer und Anlagen-Errichter gesendet.
Nach Zusage zur Netzeinspeisung kann Ihr Fachbetrieb die Anlage installieren.
Über das Einspeiserportal übermittelt uns der Fachbetrieb sämtliche Daten zur installierten Anlage. Nach Einreichung werden die Daten durch uns geprüft.
Liegen uns alle technischen Unterlagen zur Inbetriebsetzung vor, wird der Zähler zum Einbau freigegeben. Nach Einreichung des Inbetriebsetzungsauftrages durch Ihre Elektrofachunternehmen, kann dieses einen Termin zur Zählermontage mit uns vereinbaren.
Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Erzeugungsanlage innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme im MaStR zu registrieren. Die Fristen müssen eingehalten werden, damit die Zahlungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge geleistet werden können. Ansonsten tritt keine Fälligkeit des Anspruchs auf eine Auszahlung ein.
Jetzt im MaStR der Bundesnetzagentur registrieren
VIDEO: So registrieren Sie Ihre Anlage im Marktsammdatenregister (Achtung: Sie verlassen unsere Website und gelangen auf eine externe Website!)
Nachdem der Fachbetrieb alle technischen Informationen zur Erzeugungsanlage geliefert hat, wird der Einspeisekunde aufgefordert seine Betreiberdaten (Registrierung erforderlich!) im Einspeiserportal zu ergänzen.
Verträge können im Einspeiserportal nach Freigabe heruntergeladen oder per E-Mail angefragt werden.
Anfragen per E-Mail: Einspeisung-Vertraege(at)bonn-netz.de
Abschläge werden monatlich auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Jahresendabrechnung wird auf Grundlage der eingereichten Zählerstände (31.12.) erstellt. Mitteilungsfrist hierfür ist der 28. Februar des Folgejahres.
PV-Anlage: Von der Einspeisung zur Abrechnung
Häufig gestellte Fragen
Sollten Sie für die Erzeugungsanlage noch keine Steuernummer erhalten haben, können Sie Ihre private Steuernummer verwenden. Dies kann im Nachhinein problemlos über die E-Mail Einspeisung-Abrechnung(at)bonn-netz.de an uns geändert werden.
Der von Ihnen beauftragte konzessionierte Elektrofachbetrieb wird sich im Zuge der Inbetriebsetzung mit Ihnen in Verbindung setzen und die gewünschte Messeinrichtung mit einem Mitarbeiter von BonnNetz einbauen.
Sofern Sie die vorhandene Erzeugungsanlage erweitern möchten, können Sie uns ganz bequem über unser Einspeiserportal eine Voranfrage stellen. Sofern Sie weitere Fragen zur Anlagenerweiterung haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an einspeiser(at)bonn-netz.de
Die Höhe der Messentgelte finden Sie in diesem Preisblatt. Grundlegende Informationen zum Thema haben wir für Sie im Bereich Messstellenbetrieb aufbereitet.
Die Leistung mehrerer Photovoltaikanlagen, die auf einem Grundstück oder Gebäude und innerhalb von (aktuell) 12 Kalendermonaten errichtet wurden, müssen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammengefasst werden.
Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der PV-Anlagen.
Durch die Zusammenfassung kann die Höhe der Vergütungssätze der Photovoltaikanlagen sinken.
Bei einer Gesamtanlagenleistung von mehr als 30 kWp und bis einschließlich 100 kWp müssen die Photovoltaikanlagen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung (Funkrundsteuerempfänger) ausgestattet werden.
Bei einer Gesamtleistung von mehr als 100 kWp müssen zusätzlich technische Einrichtungen zur Abrufung der Ist-Einspeisung (registrierende Lastgangmessungen, RLM) installiert werden.
Bei einer Gesamtanlagenleistung von mehr als 30 kVA ist für die Erzeugungsanlage ein gemeinsamer zentraler Netz- und Anlagenschutz vorzusehen. Dies wird in der Planungsphase bereits durch die BonnNetz abgefragt.
Die Leistung mehrerer Photovoltaikanlagen, die auf einem Grundstück, Gebäude oder Betriebsgelände und innerhalb von (aktuell) 12 Kalendermonaten errichtet wurden, sind gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zusammenzufassen.
Zusätzlich kann durch die Zusammenfassung die Höhe des Vergütungssatzes der Photovoltaikanlagen sinken.
Da die Vergütungssätze bei Gebäude-Photovoltaikanlagen gestaffelt sind (aktuell bei 10, 40 und 750 kWp) kann die jeweils zuletzt in Betrieb genommene Anlage durch die Zusammenfassung in die nächst höheren Kategorien fallen. Die Zusammenfassung ist unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Photovoltaikanlagen.
Ist eine von uns ausgestellte Anschlusszusage abgelaufen, wenden Sie sich bitte per Mail an einspeiser(at)bonn-netz.de unter Angabe des Bauvorhabens und Ihrer Einspeiser-ID. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ausnahmeregelung gemäß § 10c EEG 2023 „Zuordnung geringfügiger Verbräuche“
Mit dem am 16.05.2024 in Kraft getretenen Solarpaket I wurde durch den neu eingefügten § 10c EEG 2023 ein Anspruch geschafffen, der es Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern ermöglicht, geringfügige Stromverbräuche einer Volleinspeiseanlage anders zuzuordnen. Diese Stromverbräuche können auf Verlangen dem Verbrauch einer Entnahmestelle des Betreibers im gleichen Gebäude zugerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Neuregelung nur „auf Verlangen“ (also nicht automatisch) und auch nur für Strommengen gilt, die seit dem 16. Mai 2024 bezogen werden. Eine formlose Mitteilung per E-Mail an Einspeisung-Vertraege(at)bonn-netz.de ist hierfür ausreichend.
Zusammenfassung der Voraussetzungen:
- Auf-Dach-Solaranlage
- Bis 100 kW
- Volleinspeisung
- Kein weiterer Stromverbrauch außer Strombezug der Solaranlage
- Eigener Anschluss der Solaranlage, d. h. Einspeisung und Entnahme werden über eigene Messeinrichtung erfasst
- Betreiber der Anlage muss eine eigene Messeinrichtung für Verbrauch im Gebäude haben (Personenidentisch)
Kontakt für technische Fragen:
Team Einspeiser
Technischer Ansprechpartner – Anlagenfreigaben, begleitende Ausführungsplanung, Einspeiseanlagen.
E-Mail: Einspeiser(at)bonn-netz.deTel: 08006646975