Erdgasanlagen auf Werksgelände
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) legt die Rahmenbedingungen für die Energieversorgung in Deutschland fest. Hierin sind auch Vorgaben für Erdgasanlagen enthalten, die sich auf Werksgelände befinden.
Erdgasanlagen von Industrie- und Gewerbekunden, die mit Gasen der öffentlichen Versorgung beliefert werden, unterliegen denselben technischen Regelungen wie die Anlagen der öffentlichen Gasversorgung. Daher müssen bei Bau, Betrieb und Instandhaltung dieser Anlagen ebenfalls die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ angewendet werden.
Wenn Sie Ihre Erdgasanlagen nicht selbst betreiben, sondern dies ein externer Dienstleister übernimmt, so sind Sie dennoch verpflichtet, z.B. die fachliche Eignung und Qualifikation Ihrer Dienstleister zu prüfen. Hinweise auf das anzuwendende Regelwerk und weitergehende Informationen finden Sie unter dem Stichwort 'Industrielle Anwendungen' auf dieser Seite des DVGW.