Wichtige Infos vorab
- Die Installation muss immer ein konzessioniertes Elektrofachunternehmen vornehmen. Das Unternehmen übernimmt für Sie den Anmeldeprozess.
- Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen Ladepunkten mit einer Summenleistung von weniger als 12 kVA (anmeldepflichtig) und mehr als 12 kVA (genehmigungspflichtig und steuerbar).
- Wir bearbeiten nur verbindliche Anmeldungen. Eine pauschale Aussage zu Anschlusskapazitäten können wir leider nicht geben.
Wallbox für Eigentümer und Mieter - Das gilt:
Eigentümer: Nach dem neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz brauchen Sie für die Installation eines Ladepunktes keinen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Aber: Aufgrund der baulichen Veränderungen benötigen wir eine Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft. Es gilt: WEG, § 20 Bauliche Veränderungen.
Mieter: Mieter können keine Anschlussfrage stellen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter und teilen Sie ihm den Installationswunsch für eine Wallbox mit. Es gilt: BGB, § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz.