Alle Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge ab einer Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA müssen Sie nach dem beim Netzbetreiber verwendeten Verfahren anmelden.
Sie möchten einen oder mehrere Ladepunkte in Ihrem Mehrfamilienhaus betreiben? Oder Sie wohnen in einer Eigentümergemeinschaft? Hierbei gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Einverständniserklärung
Nur Hauseigentümer oder deren gesetzliche Vertreter sind berechtigt, eine Anmeldung durchzuführen.
Bei Mehrparteienhäusern benötigen Sie die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft, da in der Regel bauliche Maßnahmen notwendig werden.
Warmwasserbereitung
Bei Mehrparteienhäusern mit Warmwasserbereitung müssen besondere technische Voraussetzungen erfüllt werden.
Ihr Elektrofachunternehmen erläutert Sie Ihnen gerne.
So funktioniert es:
- Bei mehreren Eigentümern: Einholen der Einverständniserklärungen.
- Wählen Sie ein Elektrofachunternehmen aus, das für das Bonner Stromnetz konzessioniert ist (siehe unten).
- Die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft prüft die technischen Voraussetzungen an Ihrer Immobilie.
- Sie wählen die Wallbox(en) aus.
- Die Elektrofachkraft meldet die Ladeeinrichtung über unser Netzanschlussportal - Anmeldepflichtige Verbrauchseinrichtung an.
- Nach Erhalt der Genehmigung installiert die Elektrofachkraft die Ladeeinrichtung.
Wichtigster Schritt: Elektrofachunternehmen auswählen
Ohne ein gutes Elektrofachunternehmen geht es nicht. Die Elektrofachkräfte informieren Sie über die technischen Voraussetzungen, klären mit Ihnen die Anschlusssituation in Ihrem Objekt, nehmen ggf. die erforderlichen Anpassungen, Erweiterungen oder Erneuerung der Zähleranlage sowie der Hausinstallation vor und melden die Ladepunkte an. Daher unser Tipp: Wählen Sie das Elektrofachunternehmen sorgfältig aus.
Unser Installateur-Verzeichnis zeigt Ihnen konzessionierte Fachunternehmen:
Unser Installateurverzeichnis Strom
Tipps vor der Anschlussfrage
- Holen Sie rechtzeitig die Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft ein. Die ist notwendig, da in der Regel bauliche Maßnahmen im Objekt für die Installation notwendig sind. Ohne Einverständnis können Sie keine Anschlussfrage stellen.
- Fassen Sie Ihre Anfrage ggf. mit dem Bedarf Ihrer Miteigentümer zusammen. Sie reduzieren so Kosten und Aufwand.
- Bestimmen Sie vorab mit dem Elektrofachunternehmen die erwünschte Ladeleistung. Prüfen Sie zusammen die vorhandene Verbrauchersituation in dem gesamten Objekt. Welche Großverbraucher wie Durchlauferhitzer oder Heizpumpen gibt es?
- Klären Sie vorab die Kosten für neue Anschlüsse und ein Lademanagement-System (wichtig bei Objekten mit mehreren Ladepunkten und/oder elektrischer Warmwasserbereitung)
Gesetzliche und sicherheitsrelevante Voraussetzungen
Die Anmeldung oder Genehmigung von Ladepunkten ist streng geregelt. So wollen Bund, Länder und Kommunen sicherstellen, dass das Stromnetz nicht überlastet wird. Daher sind alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen > 4,2 kW anmeldepflichtig.
Diese Unterlagen benötigen wir
Seit dem 1. April 2019 gilt die VDE-AR-N 4100:2019-04: „Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte“. Diese Regelungen bilden die Grundvoraussetzungen für Anmeldeprozess.
1. Ihr Elektrofachunternehmen nutzt für die Anmeldung unser Netzanschlussportal.
2. Falls ein zusätzlicher Zähler für die Inbetriebnahme des Ladepunktes erforderlich ist, beantragt das Elektrofachunternehmen einen neuen Zähler über unser Inbetriebsetzungsportal.
3. Ihr Elektrofachunternehmen ertüchtigt Ihre Zähleranlage in Bezug der Steuerbarkeit um ein APZ-Feld und ein zRFZ-Feld. Mehr zum Thema §14a.
Wichtig zu wissen
Zähleranlage anpassen
Die Kundenanlage ist durch die Nutzungsänderung an die aktuelle Norm anzupassen. D. h.: Es bedarf entsprechender Kommunikationseinrichtungen, Spannungsabgriff und Funktionsfelder.
In manchen Fällen muss die Zähleranlage erneuert werden. So ist ein Anschluss eines Ladepunktes an einen Zähler, an dem bereits ein Durchlauferhitzer angeschlossen ist, in der Regel nicht möglich. Entweder Sie installieren einen neuen Zähler, oder Sie betreiben ein dynamisches Lastenmanagement.
Netzanschluss verstärken
In manchen Fällen reicht die Stromleistung des Netzanschlusses nicht aus und muss erhöht werden.Nach der Anmeldung der Ladeeinrichtung erhält der Kunde in diesem Fall ein Kostenangebot.
Lademanagement nutzen
Alternativ zur Verstärkung des Netzanschlusses kann oft ein Lademanagement eingesetzt werden. Es priorisiert die Verbraucher und verteilt den verfügbaren Strom auf mehrere Fahrzeuge und andere Verbraucher. So verhindert das System eine Überlastung des Stromanschlusses.
Wallbox für Eigentümer und Mieter. Das gilt:
Eigentümer: Nach dem neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz brauchen Sie für die Installation eines Ladepunktes keinen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Aber: Aufgrund der baulichen Veränderungen benötigen wir eine Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft. Es gilt: WEG, § 20 Bauliche Veränderungen.
Mieter: Mieter können keine Anmeldung vornehmen. Wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter und teilen Sie ihm den Installationswunsch für eine Wallbox mit. Es gilt: BGB, § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Nein, nur konzessionierte Elektrofachunternehmen dürfen Ladeeinrichtungen installieren und anmelden.
Leider können wir keine Strom-Netzanschlüsse in eine Garage verlegen.
Für einen Stromanschluss außerhalb des Hauses benötigen Sie eine Zähleranschlusssäule. Diese müssen Sie als Bauherr auf privaten Grund unmittelbar an der Grundstücksgrenze installieren lassen. Das gilt auch für die Stromversorgung von der Zähleranschlusssäule bis in die Garage.
Es ist möglich, über eine dynamische Laststeuerung Wallboxen auch an einem bestehenden Netzanschluss ohne Leistungserhöhung zu betreiben. Sie müssen dabei nachweisen, dass die zugestandene Leistung am Netzanschlusspunkt nicht überschritten wird.
Die Kosten für eine Netzanschlussleistung trägt immer der Eigentümer der Immobilie.
Eine pauschale Kostenaussage zur Netzanschlussverstärkung ist bedauerlicherweise nicht möglich. Die Kosten ergeben sich aus der vorhandenen Verbrauchseinrichtung (wie Nachtspeicherheizung oder elektrische Wärmepumpe). Wir berechnen sie individuell, nachdem Sie die Versorgungsfrage eingereicht haben.
In vielen Fällen, ja. Immer wenn die Begrenzung der maximalen Betriebsströme überschritten wird, muss ein zusätzlicher Zähler, ein Wandlermesser im Hausanschlussraum oder eine dynamische Last- und Symmetriesteuerung installiert werden.
Das können wir aus der Ferne nicht sagen. Diese Frage beantwortet Ihnen gerne die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft.
Technisch ist dies möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr beauftragtes Elektrofachunternehmen.
Bei der Anmeldung von E-Ladepunkten ist der Eigentümer des Netzanschlusses (alle Hauseigentümer bzw. deren gesetzlichen Vertreter) einzubinden, da diese(r) den Maßnahmen zustimmen muss.